AGB

Allgemeine Bedingungen (AGB)
des Unternehmens Robert Jahn – ABSOLUT PROGRESS Dienstleistungen und Handel
1 Geltungsbereich
(1) Diese AGB gelten für alle Verträge zwischen Robert Jahn – ABSOLUT PROGRESS Dienstleistungen und Handel (nachfolgend „ABSOLUT PROGRESS“) und seinen Kunden über Beratungs-, Dienstleistungs-, Verkaufs-, Vermietungs- sowie Vermittlungsleistungen und sonstigen Leistungen.
(2) Abweichende oder ergänzende AGB und andere Bedingungen seiner Kunden sind kein vertraglicher Bestandteil, außer ABSOLUT PROGRESS stimmt deren Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
2 Leistungsumfang
(1) ABSOLUT PROGRESS erbringt Beratungs- und IT-Dienstleistungen sowie den Verkauf und die Vermietung von Hard- und Software.
(2) Darüber hinaus vermittelt ABSOLUT PROGRESS Kunden an Partnerunternehmen.
(3) Bei Vermittlungen kommt der Vertrag ausschließlich zwischen dem Kunden und dem jeweiligen Partnerunternehmen zustande.
(4) Bei Verkauf oder Vermietung von Hard- und Software von Partnern und Herstellern übernimmt ABSOLUT PROGRESS keine Haftung für Schäden, die aus der Nutzung und fehlender Funktion der Hard- und Software entsteht.
3 Vertragsschluss
Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Ein Vertrag kommt erst durch Auftragsbestätigung oder Beginn der Leistung zustande
4 Zahlung
Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug zahlbar.
5 Vermittlungsleistungen
(1) ABSOLUT PROGRESS schuldet ausschließlich die Vermittlung eines Vertragsabschlusses oder Kontakts.
(2) Für Leistungen der Partnerunternehmen wird keine Haftung übernommen.
6 Einbeziehung von Partner-AGB
(1) Bei vermittelten Leistungen gelten ergänzend die AGB des jeweiligen Partnerunternehmens.
(2) Diese werden dem Kunden vor Vertragsschluss über Link, Angebot oder Dokument zugänglich gemacht oder sind auf den Web-Seiten der jeweiligen Partnerunternehmen einsehbar.
(3) Der Vertrag kommt ausschließlich zwischen Kunde und Partnerunternehmen zustande.
(4) Bei Widersprüchen gelten die AGB des Partnerunternehmens für die vermittelte Leistung.
7 Haftung
(1) Haftung nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit unbeschränkt.
(2) Bei leichter Fahrlässigkeit nur bei Kardinalpflichten.
(3) Haftung begrenzt auf vorhersehbaren Schaden.
(4) Keine Haftung für entgangenen Gewinn oder Folgeschäden.
(5) Keine Haftung bei Datenverlust ohne ausreichende Datensicherung durch den Kunden.
(6) ABSOLUT PROGRESS übernimmt keine Haftung für vermittelte Verträge zu Partnerunternehmen
8 Verkauf von Hard- und Software
(1) Gesetzliche Gewährleistung gilt.
(2) B2B kann Gewährleistung eingeschränkt werden.
(3) B2C gesetzliche Regelungen gelten.
9 Vermietung
(1) Eigentum bleibt bei ABSOLUT PROGRESS.
(2) Kunde haftet für Schäden und Verlust.
10 Mitwirkungspflichten
Kunde stellt alle erforderlichen Daten und Zugänge bereit.
11 Datenschutz
Verarbeitung nach DSGVO. Separate Datenschutzerklärung.
12 Abgrenzung / Vermittlung
(1) ABSOLUT PROGRESS handelt entweder als Leistungserbringer oder als Vermittler.
(2) Bei Vermittlung beschränkt sich die Tätigkeit auf Kontaktvermittlung.
(3) Keine Verantwortung für Leistungen der Partnerunternehmen.
13 Streitschlichtung / Verbraucherstreitbeilegung
ABSOLUT PROGRESS ist weder verpflichtet noch bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen (§ 36 VSBG).
14 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt deutsches Recht.
(2) B2B-Gerichtsstand ist der Sitz von ABSOLUT PROGRESS.
(3) B2C gesetzliche Gerichtsstände bleiben unberührt.
(4) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, so bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt.
Stand: 25. Juli 2026